„Pflege ist weit mehr als die körperliche Versorgung“

Einrichtungsleiter Frank Fladung zur Umsetzung der Besuchsregelgungen im AWO-Seniorenwohn- und Pflegezentrum Petersberg

Auf die Frage, was Pflege für ihn bedeutet zitiert Einrichtungsleitung Frank Fladung Wilhelm von Humboldt: „Es ist erstaunlich, wie viel Kraft die Seele dem Körper zu leihen vermag“. Und er fügt hinzu: „Pflege ist für mich weit mehr als die körperliche Versorgung. Die älteren Menschen sollen sich wohl und geborgen fühlen, Glücksmomente erleben“.

„Unsere Mitarbeiter wissen um diese Verantwortung und setzen sich jeden Tag mit großer Hingabe für das Wohlergehen der Bewohner ein.“

Um die Bewohner*innen zu schützen, legen die Mitarbeiter*innen des AWO-Seniorenwohn- und Pflegezentrum Petersberg sehr großen Wert auf die konsequente Einhaltung der Besuchsregelungen, die die Grundlage der Lockerung des Besuchsverbots sind. Die Hessische Landesregierung hat am 28. April eine Lockerung der Besuchsregelung für stationäre Pflegeeinrichtungen beschlossen, die seit dem 4. Mai gilt. Jeder Bewohner darf nun einmal pro Woche für eine Stunde Besuch von einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person erhalten. Für diese Besuche gelten strenge Hygiene- und Abstandsvorschriften. Im AWO-Seniorenwohn- und Pflegezentrum Petersberg werden wir die neue Besuchsregelung ab Montag, 11. Mai, umsetzen.

Für die Pflegeheime, die die Regeln umsetzen müssen, ergeben sich zusätzliche Herausforderungen

Die geliebten Angehörigen nach langer Zeit endlich wiederzusehen, ist für die Bewohner ein großer Gewinn an Lebensqualität. Sie sind zufriedener und ausgeglichener. Besuche wirken sich positiv auf ihre Gesundheit aus. Die Forderung nach einer schnellen Umsetzung der neuen Regelung sehe ich allerdings kritisch: Man muss viele Vorkehrungen treffen und das erfordert Zeit. Zudem bedeutet die neue Besuchsregelung einen personellen Mehraufwand. Die Besuche von Angehörigen müssen geplant und begleitet werden, der Besucherbereich nach jedem Termin gereinigt und desinfiziert. Die Regelung von einem Besucher für eine Stunde pro Woche sollte ebenfalls überdacht werden. Wenn jemand zum Beispiel drei Kinder hat, die ihn besuchen möchten, ist diese Vorgabe schwierig. Die Lockerung ist an bauliche, organisatorische und personelle Voraussetzungen geknüpft. Jede Einrichtung ist verpflichtet, ein individuelles Schutzkonzept zu erstellen, in dem genau festgelegt ist, wie und unter welchen Bedingungen die Besuche von Angehörigen oder sonstigen nahestehenden Personen zu erfolgen haben. Das erfordert eine gute Planung.

Besuche müssen angemeldet und gut vorbereitet werden, damit die Besucher, Bewohner und unsere Mitarbeiter weiterhin gut geschützt sind

Ein Besuch erfolgt nach telefonischer Terminabsprache. Bewohner und Besucher treffen sich an einem bodentiefen Besucherfenster. Dort können sie sich mit ausreichendem Abstand – der Gast im Außenbereich, der Bewohner im Gebäude-Inneren – gegenübersitzen und maximal eine Stunde lang miteinander sprechen. Während des Besuchs müssen sowohl die Bewohner als auch die Besucher eine Mund-Nasen-Maske tragen. Es ist wichtig, dass speziell die Angehörigen den Anweisungen zu den Hygieneregeln nachkommen. Eine Scheibe dient als zusätzlicher Schutz. Der Besuchsbereich wird nach jedem Termin gründlich gereinigt und desinfiziert.

Einrichtungsleiter Frank Fladung und Pflegedienstleitung Natscha Williams

Besuche sind  nun wieder möglich: Einrichtungsleiter Frank Fladung und Pflegedienstleiterin Natascha Williams vor dem AWO-Seniorenwohn- und Pflegezentrum Petersberg.